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Rechte für PatientInnen und für pflegende Angehörige

Patientenrechte sind in jedem Bundesland unterschiedlich gesetzlich verankert.

Die Patientenrechte sind in der Patientencharta des jeweiligen Bundeslandes festgehalten.

Am Besten erkundigst du dich darüber bei den sog. „Patientenanwaltschaften“ in deinem Bundesland.

Diese Stellen sind für die Sicherung der Rechte und Interessen von Personen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und des Pflegebereichs eingerichtet.

Zu den Patientenrechten gehört vor allem das Recht auf Selbstbestimmung (z.B. es darf nur mit persönlicher Zustimmung medizinisch behandelt werden).

Auch hast du als PatientIn das Recht auf Information über deinen Gesundheitszustand, alle Möglichkeiten zur Diagnose und Behandlung und vieles mehr.

Hier findest Du auch wichtige Informationen zu deinen Rechten.