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Die UN-Konvention

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen ist das erste internationale Völkerrechtsdokument, das genau vorschreibt, wie alle Menschen mit Beeinträchtigungen gleichberechtigt leben können.

Damit werden inhaltlich keine „neuen“ Menschenrechte geschaffen, sondern die bestehenden Menschenrechte präzisiert und der diskriminierungsfreie Zugang zu diesen Menschenrechten gewährleistet.

Das Übereinkommen enthält vor allem Diskriminierungsverbote in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Zugang zu Information und öffentlichen Einrichtungen.

Darüber hinaus beschreibt die UN-Konvention auch, welche Anpassungen im Recht und in der Praxis notwendig sind, damit Menschen mit Beeinträchtigungen zu ihrem Recht kommen.
In Österreich gilt die UN-Konvention seit Oktober 2008.

Mehr zum Thema 'UN-Konvention' in Fachsprache findest Du hier.

Ansprechstellen:

Du findest Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Angebote und Informationen für Menschen mit Behinderungen findest Du auf der Homepage der Diakonie Österreich
Für das Bundesland Wien bietet der Fonds Soziales Wien einige hilfreiche Infos

Informationen über Allgemeine Beratung und zur Stärkung der Selbständigkeit und zur Erweiterung der Selbstbestimmung

  • Beratung in rechtlicher Hinsicht über finanzielle und persönliche Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz, in der Familie und am Wohnplatz,
  • Informationen zu persönlicher Assistenz
  • Begleitung bei Konflikten und Tipps zu Gestaltung der Freizeit
  • Informationen zu barrierefreie Zugängen und vieles mehr