Behindertenpass
Der Behindertenpass ist ein bundeseinheitliches Dokument (= amtlicher Lichtbildausweis) und dient als Nachweis einer Behinderung gegenüber Behörden und Versicherungen.
Der Ausweis berechtigt aber nicht zum Bezug von finanzieller Unterstützung.
Ansprechstelle:
Nähere Informationen findest du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und zwar hier.
Die Landesstellen des Bundessozialamtes bieten ebenfalls nützliche Infos.
Hier kannst du auch anrufen: Hotline 05 99 88.
Behindertenausweis
Mit einem sog. „Behindertenausweis“ darf ein Fahrzeug gehalten werden
- zum Ein- oder Aussteigen und zum Ein- und Ausladen der für die gehbehinderte Person nötigen Behelfen, z.B. eines Rollstuhls
- auf Straßenstellen, an denen ein Halte- und Parkverbot durch Verkehrszeichen ersichtlich ist
- sowie in Zweiter Spur.
Parken dürfen Inhaber eines Ausweises das von ihnen selbst gelenkte Fahrzeug oder von Lenkern von Fahrzeugen in der Zeit, in der sie den Inhaber eines solchen Ausweises befördern.
- auf Straßenstellen, an denen ein Parkverbot durch Verkehrszeichen ersichtlich ist,
- in einer Kurzparkzone, ohne zeitliche Beschränkung
- sowie in einer Fußgängerzone, in der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf.
Ansprechstelle:
Nähere Informationen findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Die Landesstellen des Bundessozialamtes bieten ebenfalls nützliche Infos.
Hier kannst du auch anrufen: Hotline 05 99 88.