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Kinderrechte

Kinder haben von Geburt an Rechte! Je älter du wirst, umso mehr Rechte bekommst du.

Wichtig für dich zu wissen ist, dass du als Kind das Recht hast, bei Veränderungen, die dich und deine Familie betreffen, deine Meinung zu sagen, das nennt man „Anhörungsrecht“.

Ab deinem 14. Geburtstag können viele Entscheidungen nicht mehr gegen deinen Willen getroffen werden, das nennt man „Mitbestimmungsrecht“.

In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen werden die speziellen Bedürfnisse der Kinder - als besonders schutzbedürftige Gruppe – hervorgehoben:

Neben der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ stellt die UN-Kinderrechtskonvention ein weiteres umfassendes, für alle Vertragsstaaten völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte dar.

Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen (United Nations/UN) die Konvention über die Rechte der Kinder beschlossen. Dieser internationale Vertrag sichert in 54 Artikeln jedem Kind grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu und wurde bereits von fast allen Staaten der Welt unterzeichnet und ratifiziert.

Die Unicef, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, hat die Kinderrechte für Kinder gut verständlich, zusammengefasst. Hier findest du die kinderfreundliche Version der Kinderrechtskonvention. Kinder haben ein Recht darauf ihre Rechte zu kennen.

Quellen und weiterführende Links

Kompakte Übersicht, wie die Politik in Österreich funktioniert: www.politik-lexikon.at
Informationen über Kinderrechte findest du unter www.kinderhabenrechte.at

Eine Rechtsinfo für junge Leute unter 18 Jahre für Wien, findest Du hier www.jugendinfowien.at
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen findest Du hier

Basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention wurde für jedes Österreichische Bundesland eine Kinder – und Jugendanwaltschaft eingerichtet. Dies ist ein Sprachrohr für junge Menschen die sich in schwierigen Situationen befinden und kostenlose Beratung und Unterstützung brauchen.

So sollen die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in Österreich verbessert werden. Das ist die Website der Kinder- u. Jugendanwaltschaften Österreichs – Vermittlung bei Konflikten zwischen Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen und Behörden bei Fragen des Jugendschutzes, Computer, Internet, Diskriminierung, Gewalt etc. www.kija.at.

Nationaler Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen

Mit einem Programm, das den Schutz der Kinder vor Gewalt und Ausbeutung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf Mitbestimmung, also das gesamte Spektrum der Konvention umfasst, hat Österreich die beim Weltkindergipfel 2002 übernommene Verpflichtung umgesetzt.

Es werden mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) erstmals Standards für eine eigenständige Kinder- und Jugendpolitik mit konkreten Zielen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen aller in Österreich lebenden Kinder und Jugendlichen geschaffen.