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Jugendschutz

Junge Menschen gelten in Österreich mit dem 18. Geburtstag als volljährig und damit „voll handlungsfähig“.

Bis zum Erreichen der Volljährigkeit und damit der rechtlichen Eigenverantwortung, gibt es Gesetze, die Jugendliche besonders schützen.

Das Jugendschutzgesetz ist nicht nur dazu da, junge Erwachsene zu schützen, sondern es legt auch fest, was Jugendliche nicht dürfen.

So ist z.B. der Konsum von harten alkoholischen Getränken für Jugendliche unter 18 Jahren und das Rauchen für Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Außerdem wird festgelegt, wie lange z.B. 15-Jährige am Abend ausgehen dürfen.

Die Jugendschutzgesetze werden von den neun Bundesländern geregelt und sind daher teilweise unterschiedlich. In wesentlichen Bereichen gibt es aber Übereinstimmung.

Aktuelle Informationen über die Jugendrechte in den Bundesländern gibt’s hier.