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Rechte für Kinder und Jugendliche

Vielleicht hast du dir schon mal die Frage gestellt, ob du nun als Kind, Jugendliche/r, Teenie oder Erwachsene/r bezeichnet werden kannst?

Das ist eine berechtigte Frage aber rein gesetzlich gesehen schwierig zu beantworten, weil eine Legaldefinition des Begriffs „Kind“ oder „Jugendlicher“ das österreichische Recht nicht mehr (seit 2001) enthält.

Das bürgerliche Recht teilt im „Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch Österreichs“ junge Menschen in unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre), mündige Minderjährige (14 bis 18 Jahre) und Volljährige (ab 18 Jahre) ein.

Die jungen Teens zwischen 10 – 14 Jahren werden daher im Recht als unmündige Minderjährige bezeichnet.