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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt.

Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann, sei es, weil er nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er nicht mehr über die notwendigen geistigen Kapazitäten verfügt.

Ansprechstelle Hospiz Österreich

Die Patientenverfügung/Willenserklärung ist bei HOSPIZ ÖSTERREICH direkt online oder telefonisch unter (01) 803 98 68 bestellbar.

Das Bundesgesetz dazu findest du auf der Website des Bundeskanzleramtes hier.