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Patientenrechte für Kinder

 

Für die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gibt es spezielle Regelungen.

Bei einem Aufenthalt von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr in einem Spital zum Beispiel, kann auf besonderen Wunsch die Mutter oder ein anderes Familienmitglied mit aufgenommen werden und so dem Kind helfen, mit der fremden und ungewohnten Situation leichter fertig zu werden.

Tipp !

Wichtig ist, dass die Aufklärung von Kindern (Minderjährigen) dem Entwicklungsstand entsprechen muss. PatientInnen dürfen nur behandelt werden, wenn sie dazu ihre Zustimmung gegeben haben. Je nach Alter und Einsichtsfähigkeit ist jedenfalls die Zustimmung der Eltern oder der Obsorgeberechtigten einzuholen!

 

Eine einzige AUSNAHME von diesen Regelungen gibt es: Und zwar dann, wenn es sich um einen Notfall handelt!

Viele weitere praktische Infos findest du auf den Websiten des „Öffentlichen Gesundheitsportals Österreich“. Herausgeber ist das Österreichische Bundesministerium für Gesundheit.

Schau mal hier.