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Bist du Kind oder Jugendlicher?

Vielleicht hast du dir schon mal die Frage gestellt, ob man dich als Kind, JugendlicheR oder Teenie bezeichnen soll? Das ist eine gute Frage, die rein gesetzlich gar nicht so einfach zu beantworten ist.

Der Grund dafür ist, dass das österreichische Recht keine „Legaldefinition“ des Begriffs „Kind“ oder „Jugendlicher“ mehr enthält (seit 2001). Welche gesetzliche Bezeichnung in Österreich gilt, findet sich im „Bürgerlichen Recht“: Es teilt im „Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch Österreichs“ junge Menschen in unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre), mündige Minderjährige (14 bis 18 Jahre) und Volljährige (ab 18 Jahre) ein. Die jungen Teens zwischen 10 – 14 Jahren werden daher im Recht als unmündige Minderjährige bezeichnet.

Tipp! Du möchtest mehr über Rechte, Pflichten oder Gesetze wissen, die für Kinder und Jugendliche in Österreich gelten? Dann schau doch mal nach welche "Spuren" du im Internet hinterlassen kannst!

 

Hier gehts zu Rechte für Kinder und Jugendliche im Internet