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Definition

Die Hauskrankenpflege ist eine zeitlich unbegrenzte Pflege und Betreuung durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie durch PflegehelferInnen zu Hause. Die Pflege erfolgt selbständig durch die Pflegerin/den Pfleger, aber auch nach Anordnung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin.

Tätigkeiten der Hauskrankenpflege können - auszugsweise – sein:


Erstgespräche – Pflegebedarfserhebungen

vorbeugende Pflegemaßnahmen

Anleitung, Beratung und Schulung für PatientInnen, Angehörigen und HelferInnen

Verabreichen von Sondenernährung

Anleitung zur Mobilisation

Unterstützung zu Stoma-, Fistel- und Katheterpflege

Beratung zu Wundversorgung

Verabreichung von Injektionen

Vorbereiten und Verabreichung von Medikamenten

Entlastende Gespräche

Voraussetzungen

Für die Durchführung von Grundtechniken der Pflege, vorbeugende Pflegemaßnahmen und die individuelle Beratung wird der Bedarf in einem Anamnesegespräch gemeinsam besprochen und erhoben.

In einem Anamnesegespräch werden die gesundheitliche Vorgeschichte, die Lebensumstände und die aktuellen Befindlichkeiten ermittelt.

Eine ärztliche Anordnung ist für medizinische Leistungen (Verabreichung von Injektionen und Medikamenten, Sonderernährung, ...) notwendig.

Medizinische Hauskrankenpflege

Definition

Medizinische Hauskrankenpflege ist eine zeitlich begrenzte Pflege durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen zu Hause, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann.

Die Pflege erfolgt nach Anordnung eines Arztes bzw. einer Ärztin.