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Pflegehilfsmittel und Heilbehelfe

Definition


Es gibt eine Fülle von Hilfsmitteln, die das Leben zuhause für die Pflegebedürftigen erleichtern oder um die Pflege zuhause überhaupt möglich zu machen.

Die Entscheidung für ein Hilfsmittel soll nach folgenden Kriterien erfolgen:

  • Es soll Sicherheit bieten (z.B. Rollstuhl mit einer Bremse)
  • Es soll Selbständigkeit fördern
  • Es soll einfach zu bedienen sein
  • Es soll dem Zustand des Patienten/der Patientin angepasst sein

Unterstützung zu Pflegehilfsmitteln / Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe

Leistung

Krankenversicherte Personen müssen für Heilbehelfe und Hilfsmittel 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens € 37,80 und bei Sehbehelfen mindestens € 113,40 bezahlen.

Je nach Krankenkasse gibt es für einzelne Heilbehelfe und Hilfsmittel unterschiedlich hohe Kostenanteile zu tragen.

Voraussetzungen für die Befreiung der Kostenanteile

  • Betroffene Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren
  • Betroffene Personen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind
  • Betroffene Personen, die einen Anspruch auf erhöhtes Familieneinkommen haben
  • Hilfsmittel und Heilbehelfe, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gewährt werden

Ansprechstelle

Zuständiger Sozialversicherungsträger

 

Bemerkung:

Ein Verordnungsschein vom Hausarzt (Praktischer Arzt) ist fast immer notwendig, danach erfolgt die Bewilligung durch die Krankenkasse und danach kann das Pflegehilfsmittel besorgt werden

Unterstützung zu Pflegehilfsmitteln und Wohnraumadaptierung

Zuschuss für einmalige behinderungsbedingte Ausgaben aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Definition


Menschen, die aufgrund einer Behinderung einmalige behinderungsbedingte Ausgaben (wie ein Pflegebett, behindertengerechte Wohnungsumbauten oder ein Badewannenlift) haben und dafür finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen wenden.

Vorraussetzung

  • Stellen eines Antrages noch VOR der Anschaffung des Hilfsmittels oder VOR dem Umbau
  • Österreichische Staatsbürgerschaft

Ansprechstellen


Weitere Informationen zum Thema hier

Verbund Empowermentfund der Diakonie

Seit Dezember 2009 gibt es den „Verbund Empowermentfund der Diakonie“.

Durch diesen Soforthilfefond erhalten Familien Beihilfen in der Anschaffung von technischen Geräten, die beim Kommunizieren helfen, denn bis dato gibt es in Österreich keinen Rechtsanspruch auf sog. Assistierende Technologien.

Info und Kontakt zum Soforthilfefond erhältst du bei LifeTool, dem Umsetzungspartner in dieser Kooperation:

Romana Malzer
Beratung, Unterstützte Kommunikation
Telefon +43 732 99 70 56 5205
Email

Tipp!


Wohnen ist ein Grundbedürfnis und muss für alle Menschen leistbar sein.

Deshalb bieten alle Bundesländer in Österreich eine besonders umfangreiche Wohnbeihilfe als Unterstützung an, das das Wohnen - auch für Personen mit geringem Haushaltseinkommen - erschwinglich macht.

Bitte erkundige Dich am zuständigen Gemeindeamt.