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Pensionsversicherung

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines Kindes mit Beeinträchtigung/Behinderung

Definition

Eltern, das sind leibliche Eltern, Stiefeltern, Wahleltern, Pflegeeltern sowie Grosseltern können sich selbst versichern, wenn sie ein Kind mit Beeinträchtigung/Behinderung pflegen, das mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt und sie nicht berufstätig sind.

Die entstehenden Kosten werden vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen des Bundes übernommen.

Die Unterstützung kann bis zum 40. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Zur Selbstversicherung bei pflege eines Kindes mit Beeinträchtigung/Behinderung ist immer nur eine Person berechtigt.

Voraussetzung

  • Stellen eines Antrages
  • gemeinsamer Haushalt
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für das Kind
  • Gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege des Kindes
  • Keine andere bestehende Pensionsversicherung oder Pflichtweiterversicherung in der Pensionsversicherung
  • Ansprechstelle


Ein Antrag ist bei jenem Pensionsversicherungsträger zu stellen, bei dem zuletzt Versicherungszeiten erworben worden sind d.h. bei dem man zuletzt pensionsversichert war.

Wenn keine Versicherungszeiten vorhanden sind, dann ist der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt zu stellen.

Bemerkung:

Es gibt auch noch eine begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger.

Mehr Informationen dazu hier