Pflegegeld & finanzielle Unterstützung
Definition
Ein Rechtsanspruch auf Pflegegeld besteht dann, wenn der Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden im Monat beträgt und voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird.
Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung/Behinderung und der Einstufung der Pflegebedürftigkeit in 7 Pflegegeldstufen. Das Pflegegeld wird monatlich (das ist 12mal im Jahr) ausbezahlt.
Stufe 1 mehr als 65 Stunden im Monat | 165,40 Euro |
Stufe 2 mehr als 95 Stunden im Monat | 305,00 Euro |
Stufe 3 mehr als 120 Stunden im Monat | 475,20 Euro |
Stufe 4 mehr als 160 Stunden im Monat | 712,70 Euro |
Stufe 5 mehr als 180 Stunden im Monat* | 968,10 Euro |
Stufe 6 mehr als 180 Stunden im Monat** | 1.351,80 Euro |
Stufe 7 mehr als 180 Stunden im Monat*** | 1.776,50 Euro |
*wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
** wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen und/oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig sind
*** wenn keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten (mit Extremitäten bezeichnet man die 4 Gliedmaßen, 2 Arme und 2 Beine) möglich ist, praktische Bewegungsunfähigkeit
Voraussetzungen
- Ein ständiger Pflege- und Betreuungsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung und oder einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.
- Der Pflegeaufwand muss mehr als 65 Stunden pro Monat betragen.
- Ein Gutachten im Rahmen des Pflegegeldeinstufungsverfahrens
- Einen „gewöhnlichen“ Aufenthalt in Österreich
Ansprechstellen
Personen, die Pension oder Rente bekommen, wird der Antrag bei der auszahlenden Stelle gestellt.
Berufstätige Personen oder mitversicherte Angehörige (z.B. Hausfrau oder Kinder) können einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen.
Die Landesstellen des Bundessozialamtes bei Renten aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung und dem Impfschadengesetz
Seit 1. Jänner 2012 gibt es eine Neuregelung des Bundespflegegeldgesetzes siehe auch www.pflegedaheim.at
Informationen auch über das Pflegetelefon des Bundesministeriums:
Pflegetelefon – 0800 20 16 22 Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16.00 Uhr (kostenfreie Nummer) oder Email
Informationen zur 24-Stunden Betreuung
Unter der 24-Stunden-Betreuung versteht man im Allgemeinen, dass eine oder zwei Betreuungspersonen im eigenen Haushalt wohnen und bei der Pflege und Betreuung helfen.
Das Thema der „bis zu 24 Stunden Betreuung“ ist ein sehr umfangreiches, weil es ganz unterschiedlichste Angebote, Organisationen und Regelungen gibt.
Wir haben für dich die wichtigsten Ansprechstellen in Österreich gesammelt:
Pflegetelefon – 0800 20 16 22 Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr (kostenfreie Nummer) oder Email
HINWEIS
Auch bei einer gewissenhaften Recherche kann nicht garantiert werden, dass alle Angaben aktuell und fehlerfrei und vollständig sind.
Es empfiehlt sich immer ein Kontakt mit der jeweiligen regionalen Ansprechperson.
Diese Informationen basieren auf bundesweiten Regelungen. Jedes Bundesland bietet noch eigene Unterstützungsleistungen an, die aber nur in den einzelnen Bundesländern verfügbar sind.
Informationen dazu gibt es in den jeweiligen Ämtern der Landesregierungen.