Krankenversicherung
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Definition
Die Krankenversicherung ist die Versicherung mit Anspruch auf alle Sachleistungen wie auf die Behandlung von niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten, Anspruch auf Spitalsaufenthalte, Medikamente, Heilbehelfen und Pflegehilfsmittel.
Generell gilt in Österreich, dass jeder Mensch, der offiziell arbeitet auch krankenversichert ist. Man kann sich aber auch selbst versichern.
Auch die Mitversicherung von Angehörigen - ohne eigene Krankenversicherung - ist möglich.
Die Beiträge müssen selbst bezahlt werden.
Im Jahr 2015 beträgt der monatliche Höchstversicherungsbeitrag € 388,04.
Es kann im Anlassfall eine Herabsetzung beantragt werden. Nähere Infos findest du hier [LINK]
Beginn des Versicherungsschutzes:
Sofort:
Wenn in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn mindestens 26 Wochen eine Krankenversicherung bestanden hat, oder wenn unmittelbar vor der Selbstversicherung mindestens sechs Wochen eine durchgehende Krankenversicherung bestanden hat.
Nach einer Wartefrist von sechs Monaten:
wenn keine der obigen Voraussetzungen besteht.
Voraussetzungen
- Keine bestehende Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Stellen eines Antrages – gleichzeitig Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage stellen, um nicht sofort in den Höchstbeitragssatz eingestuft zu werden
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Zahlung der vorgeschriebenen Krankenversicherungsbeiträge
Ansprechstelle
Zuständige Gebietskrankenkasse
Die Gebietskrankenkassen sind in Österreich neben den anderen Krankenkassen Bestandteil des gesetzlichen Krankenversicherungswesens.
In jedem Bundesland besteht eine eigene Gebietskrankenkasse, bei der der Großteil der in der Privatwirtschaft tätigen Unselbstständig-Erwerbstätigen, sowie deren Angehörige krankenversichert sind.
Bemerkung:
Es gibt auch noch eine beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung
Mehr Informationen dazu hier (unter Leistungen, Versicherungsschutz und Angehörigen)