A- A A+

Finanzielle Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger bei Verhinderung

Wenn ein pflegender Angehöriger verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Auszeit) und sich der pflegebedürftige Mensch, zumindest in Pflegegeldstufe 3 befindet, so gibt es dafür Unterstützung zur Finanzierung von Ersatzpflege.


Gefördert werden Ersatzpflegemaßnahmen im Ausmaß von zumindest sieben Tagen, höchstens aber vier Wochen jährlich.

Vorrausetzungen:

  • Stellen eines Antrages
  • Ein Jahr andauernde Pflege
  • Ein Jahr Anspruch auf Pflegegeld

Weitere Informationen gibt es beim Sozialministeriumsservice.

 
Ansprechstelle :
https://www.sozialministeriumservice.at/ oder 05 99 88 zum Ortstarif

Kontakt zu den Landesstellen des Sozialministeriumservice.