Finanzielle Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger bei Verhinderung
Wenn ein pflegender Angehöriger verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Auszeit) und sich der pflegebedürftige Mensch, zumindest in Pflegegeldstufe 3 befindet, so gibt es dafür Unterstützung zur Finanzierung von Ersatzpflege.
Gefördert werden Ersatzpflegemaßnahmen im Ausmaß von zumindest sieben Tagen, höchstens aber vier Wochen jährlich.
Vorrausetzungen:
- Stellen eines Antrages
- Ein Jahr andauernde Pflege
- Ein Jahr Anspruch auf Pflegegeld
Weitere Informationen gibt es beim Sozialministeriumsservice.
Ansprechstelle :
https://www.sozialministeriumservice.at/ oder 05 99 88 zum Ortstarif
Kontakt zu den Landesstellen des Sozialministeriumservice.