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Familienhospizkarenz

Definition


ArbeitnehmerInnen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwer erkrankten Kinder  über einen bestimmten Zeitraum begleiten.

Bei der Inanspruchnahme kann zwischen der Herabsetzung der Arbeitszeit, der Änderung der Lage der Arbeitszeit und der gänzlichen Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts (Karenz) gewählt werden.

Es besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz ab dem Tag der Bekanntgabe bis vier Wochen nach Ablauf der Familienhospizkarenz.

Familienhospizkarenz können Ehepartner, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Lebensgefährten und Geschwister in Anspruch nehmen.

Die Familienhospizkarenz kann bis zu drei Monaten und auf maximal sechs Monate (9 Monate) verlängert werden.

Antragstellung

Schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin

Weitere Informationen

www.hospiz.at (Rubrik Service&Info/Familienhospizkarenz)

https://www.sozialministerium.at/site/Arbeit_Behinderung/Arbeitsrecht/Karenz_Teilzeit/Familienhospizkarenz_und_Familienhospizteilzeit/

oder telefonische Auskunft

Pflegetelefon – 0800 20 16 22

Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr (kostenfreie Nummer) oder Email