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Anrechnung der Pflegezeiten

 

Definition

Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen, ist eine Mindestbeschäftigung von 52 Wochen innerhalb der letzten zwei Jahre notwendig.

Diese Frist von zwei Jahren verlängert sich um jenen Zeitraum, der für die Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 3 aufgewendet wird. Dies erfolgt automatisch, es ist kein Antrag notwendig.

Voraussetzungen

  • Es muss eine begünstigte Selbst- und Weiterversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines nahen Angehörigen vorliegen
  • oder es muss eine kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines Kindes mit Beeinträchtigung/Behinderung vorliegen

Informationen

Arbeiterkammer

HELP.GV.AT