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Was tun, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Nicht jede medizinische Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Oft sind es gerade besonders teure Behandlungen, deren Kostenübernahme abgelehnt wird. Die Ablehnung ist meist ein harter Schlag - doch man kann Einspruch erheben.

Was tun, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

(c) iStock/AndreyPopov

Eine Behandlung sollte aus Sicht der Sozialversicherung ausreichend und zweckmäßig sein. Sie soll aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Stehen kostengünstigere und gleichwertige Alternativen zur Verfügung, können Leistungen abgewiesen werden. Darüber hinaus kann die Sozialversicherung die Bezahlung verweigern, wenn eine Leistung gesetzlich nicht vorgesehen ist. Das gilt zum Bespiel für die Grippeimpfung oder bestimmte zahnmedizinische Leistungen. Auch Kosten für Rettungseinsätze und Krankentransporte werden von der Krankenkasse manchmal nicht übernommen.

Das passiert meist, wenn Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Spiel sind. Ist ein Jugendlicher nach einer durchzechten Nacht schwer alkoholisiert, übernimmt die Krankenkasse häufig weder die Kosten für den Transport, noch für den Spitalsaufenthalt. Im Falle einer vorliegenden Alkohol- oder Drogensucht kann ein Einspruch sinnvoll sein, weil es sich hier um eine Krankheit handelt. Auch wenn der Rettungsdienst nach Hause gerufen wird und die Patientin oder der Patient einen notwendigen Transfer in ein Spital verweigert, kann die Kostenübernahme des Einsatzes abgelehnt werden. Wird die kranke oder verunfallte Person von den Rettungskräften zuhause versorgt und ist aufgrund dessen keine weitere Behandlung im Spital notwendig, sollten die Kosten über die Krankenkasse gedeckt sein. Leider werden auch solche Fälle immer wieder abgewiesen. Solche Ablehnungen muss man aber nicht immer hinnehmen!

Welche Schritte sind jetzt notwendig?

Es empfiehlt sich Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin zu halten. Gibt es eventuell eine alternative Behandlung, deren Kosten die Krankenkasse übernimmt? Wenn nicht, sollte man dringend nachfragen, wieso die Kostenübernahme abgelehnt wurde. Es kann durchaus vorkommen, dass Unterlagen beim Antrag gefehlt haben oder andere Informationen mangelhaft waren. Oft reicht auch schon eine Nachfrage bei der Krankenkasse aus, um abzuklären, ob in dem vorliegenden Fall nicht doch die Kosten übernommen werden müssen.  Sollte das nicht den gewünschten Erfolg bringen, dann kann von der Krankenkasse ein Bescheid angefordert werden.

Wie fordere ich einen Bescheid an?

Ein formloses E-Mail oder ein Brief mit der Bitte um Ausstellung des Bescheids reichen für die Anforderung. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, um welche Therapie und Medikamente oder um welchen Rettungseinsatz es sich handelt. Eine Kopie der Ablehnung sollte beigefügt werden.  

Wie geht es jetzt weiter?

Die Krankenkasse muss innerhalb von 14 Tagen den Bescheid schicken, in dem sie die Entscheidung begründet. Vom Zeitpunkt der Zustellung des Bescheids an hat man vier Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben. In dem Widerspruch sollte begründet werden, warum die beantragten Leistungen notwendig sind und die Kassen aufgefordert werden, den Ablehnungsbescheid aufzuheben.

Kostenlose Beratung

Es gibt mehrere Anlaufstellen, bei denen man Rat und Hilfe einholen kann. Dazu zählen die Patientenanwaltschaft, die Arbeiterkammer für Angestellte und die Wirtschaftskammer für Selbständige.

Weitere Informationen und einen Online-Kurs zu diesem Thema bietet auch selpers.com

Hier findet man auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung!

Quellen: selpers.com & Die Johanniter