Sozial- und Gesundheitsleistungen 2026: Das ändert sich für Betroffene

2026 treten mehrere Änderungen im Sozial- und Gesundheitsbereich in Kraft, die auch kranke und pflegebedürftige Menschen betreffen können.

Im Jahr 2026 treten mehrere Neuerungen im Sozial- und Gesundheitsbereich in Kraft. Von der Erhöhung der Pensionen und des Pflegegeldes über Regelungen zur Rezeptgebühr bis hin zu Änderungen beim Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit - hier finden Sie die wichtigsten Informationen verständlich zusammengefasst.

Pflegegeld und Rezeptgebühr

Das Pflegegeld wird 2026 um 2,7 % erhöht.

Die Rezeptgebühr bleibt unverändert bei 7,55 Euro pro Medikament. Bei geringem Einkommen oder wenn regelmäßig viele Medikamente benötigt werden, kann weiterhin eine Befreiung beantragt werden.

Neue Jahreskarte "Spezial" der Wiener Linien

Seit 1. Januar 2026 gibt es bei den Wiener Linien die neue Jahreskarte "Spezial".

Wer kann sie nutzen?

  • Personen mit mindestens 70 % Grad der Behinderung
  • Eintrag zur Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz (oder entsprechendes Piktogramm im Behindertenpass)

Die Jahreskarte kostet - je nach Variante - zwischen 294 Euro und 315 Euro. Der Preis hängt davon ab ob die Karte digital oder als Scheckkarte genutzt wird ob jährlich oder monatlich bezahlt wird.

Ausgleichszulage: Wichtige Einkommensgrenze

Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt dieses Jahr 1.308,39 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist eine zentrale Grundlage für verschiedene Unterstützungsleistungen. Liegt das monatliche Einkommen unter diesem Wert, kann man von Rehabilitationskosten befreit werden und eine Befreiung von der Rezeptgebühr erhalten. Für viele Betroffene bedeutet das eine spürbare finanzielle Entlastung!

Änderungen beim Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit

Ab 2026 gelten neue Regeln für einen Zuverdienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Weiterhin erlaubt ist eine geringfügige Beschäftigung für Langzeitarbeitslose über 50 Jahre sowie für Personen mit Behindertenpass ab 50 % Grad der Behinderung.

Folgende Personen dürfen maximal 26 Wochen geringfügig arbeiten:

  • Langzeitarbeitslose unter 50 Jahren ohne Behindertenstatus, Als langzeitarbeitslos gilt, wer mindestens 365 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat.
  • Personen, die mindestens 52 Wochen Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld erhalten haben

Wichtige Ausnahme

Wer bereits mindestens 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit neben einer vollversicherten Beschäftigung geringfügig gearbeitet hat, darf diese Tätigkeit auch nach Ende der Hauptbeschäftigung unbefristet weiterführen.

Pensionserhöhung 2026

Auch die Pensionen werden 2026 angepasst: Bei einem monatlichen Einkommen unter 2.500 Euro beträgt die Erhöhung 2,7 %. Bei einem monatlichen Einkommen über 2.500 Euro wird die Pension um einen Fixbetrag von 67,50 Euro erhöht. Damit soll die Kaufkraft trotz steigender Lebenshaltungskosten abgesichert werden.