Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Definition

Österreich führte die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) als Nachfolgerin der sog. „Sozialhilfe“ ein.

Nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe" ist die BMS nicht nur Schutz vor Armut, sondern vor allem ein wichtiger Schritt zurück ins Arbeitsleben.

Die BMS ist eine Geldleistung, die jemand beantragen kann, wenn das Arbeitslosengeld nicht mehr ausbezahlt wird.

Ansprechstellen

Für Fragen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung kannst Du kostenlos das Sozialtelefon des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) unter der Hotline des Bundessozialamtes 05 99 88 - zum Ortstarif aus ganz Österreich – von Montag bis Donnerstag von 08.00 – 15.30 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 14.30 Uhr  kontaktieren.

Nähere Informationen auch auf:

https://www.sozialministerium.at/site/Soziales_und_KonsumentInnen/Sozialhilfe_Mindestsicherung/